Verordnung über die Handhabung, kirchliche Abgaben einzuziehen.
1733, 16. Februar
'Von Gottes Gnaden, Wir Ernst Ludwig, Landgraf zu Hessen, Kurfürst zu Hersfeld/ fügen hiermit zu wissen'
Verordnung über die Art und Weise, wie die kirchlichen Abgaben einzuziehen seien
34 x 21 cm
An den Rändern stark beschädigt, vergilbt, Verknickungen, zum Teil abgerissen, loses Blatt, gefaltet
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Original | Original |
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v1594685