Gruendliche Ausfuehrung von der Ausschließung der Geistlichen, und dem Vorzug der weltlichen Brueder in der Folge in teutsche weltliche zumal Lehenbare Fuerstenthuemer Graf- und Herrschaften, aus den Longobardischen und teutschen Lehenrechten [...] zum Beweis, daß dem in dem geistlichen Stande befindlichen und schon die Weihung habenden aeltesten Herrn Sohn den 4. Hornung verstorbenen Herrn Fuerstens, Nikolas Leopold zu Salm-Salm, naemlich dem Herrn Fuersten Ludwig Otto, Abt zu Boherie in Frankreich nicht, sondern vielmehr dessen im Alter folgenden weltlichen Bruder, dem Herrn Fuersten Maximilian Friedrich zu Salm-Salm die Erb- und Lehenfolge in den von dem Herrn Vatter verlassenen Fuerstlich Salm-Salmischen Landen von rechtswegen zustehe
1770
Langobardisch
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Original | Akte |
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v1583447