1286 Juni 10
Data sentencia a. d. 1286 feria secunda ante festum beati Viti
A II, Kloster Nordshausen
Konrad Custos und Vizepropst des Stiftes Fulda bekundet, dass Propst und Konvent des Klosters Nordshausen vor ihm durch Zeugen ausreichend nachgewiesen haben, dass der verstorbene Hermann von Elgershausen und seine Ehefrau Kunigunde ihnen ½ Hufe im Feld Elgershausen mit dem zugehörigen Hof im Dorf zu ihrem Seelenheil gegeben hatten, nachdem lange vorher die Erben die Güter geteilt hatten. Der Kläger Konrad von Grau habe für sich und seine Frau keine Gegenbeweise gebracht, nichts gegen die Aussagen und Person der Zeugen eingewendet, keine Abschrift der Aussagen begehrt und sei auch nicht zum Termin erschienen. Darum spreche er die halbe Hufe und den Hof dem Kloster zu.
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Siegel des Propstes
Ausfertigung, Pergament. Das stark beschädigte Siegel zeigt den Petrus sitzend, in der Rechten die Schlüssel, in der Linken eine Kreuzesstange
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Original | Original |
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