Revers Johann Georg Döhlers bezüglich der Belehnung mit zwei Vorwerken im Gericht Heringen und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Konstantin [von Buttlar], Abt von Fulda
1715 Juni 22
Geschehen in unser stadt Fulda sambstags den 22ten iunii 1715
R I b Fulda (Lehenreverse von Witzleben)
Johann Georg Döhler bestätigt als Bevollmächtigter für Moritz und Dorothea Sophia von Zastrow die Belehnung mit zwei Vorwerken und acht Hintersiedelgütern im Gericht Heringen (Hörungen) [Gem. im Landkr. Hersfeld-Rotenburg], vier Gütern zu (Utzbach), dem Dorf Sallmannshausen [Gem. Gerstungen, Wartburgkrs.] und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Konstantin [von Buttlar], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.
Aussteller
Ausfertigung, Pergament, anhängendes Siegel, ab und verloren
Revers bietet kein eigenes Datum, sondern verweist auf dasjenige des Inserts.
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Nutzungsdigitalisat | JPG | ||
Original | Original |
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v1572589