Dekan und Kapitel des St. Marienstifts zu Diez, Trierer Diözese, bestimmen mit Wissen und Willen des Grafen Gottfried von Diez, Patrons ihres Stifts und Verleihers aller Pfründen und Prälaturen, daß sie über vorhandene oder künftig eingerichtete Benefizien, deren Verleihung ein Kleriker oder Laie auf eine im Stift nicht vorhandene Pfründe oder Prälatur übertragen hat oder überträgt, bei Vakanz zu verfügen haben und sie würdigen Personen, die dem Stift am besten passen, verleihen sollen. Sie versprechen, diese Übereinkunft ('compromissum') bei ihrer Eidespflicht unverbrüchlich zu halten. - Siegel des Stifts 'ad causas' und des Grafen Gottfried von Diez.
1335 Februar 5
D. 1335, in die beate Agathe virginis et martiris
Ausfertigung, Pergament. Von beiden Siegeln das 1. ab, das 2. (Reitersiegel des Grafen) stark versehrt. - Rückvermerk des 17. Jh. - Kopie (17. Jh., nach beglaubigter Kopie des Notars Johann Konrad Scheffer von Leun vom 26. Oktober 1628: J. und Ae. Gelenius XXIX, 607 - 608. - Kopie, Papie (18. Jh., von Ausfertigung) W 20, Kopiar III
Struck, Chorherrenstift Diez, Nr. 373
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Original | Urkunde | ||
Sicherungsfilm | konvertierter Rollfilm (1993) |
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v1568831