1224 Dezember 18
Actum in capitulo nostro anno dom. inc. 1224 XV. Kal. Januarii.
A II, Kloster Hasungen
Gumpert Probst, Dietrich Dekan und der ganze Konvent [?] zu Fritzlar (Frideslariensis) bekunden, dass sie den ihrer Kirche gehörigen Zehnten in Dippelshausen (Diedolvesen) dem Abt und den Brüdern in Hasungen gegen die Verpflichtung zur jährlichen Abgabe von 3 Scheffel Roggen, 2 Hafer, 1/2 Weizen und 1/2 Schefffel Gerste überlassen haben. Kein Teil dürfe von dem Vertrag zurücktreten.
Der Konvent [?].
Ausf., Perg., das Siegel hängt beschädigt an.
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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