1350 Januar 21
Datum a. d. 1350 in die b. Agnetis virg.
A II, Kloster Hasungen
Es wird bekundet, dass Joh. gen. Schultheize Custos des Kl. Hasungen dem Meinward gen. Herdeines, Bauern zu Dörnberg (Doringen-), namens des Klosters einen Hof oder Güter in Dorf und Feld Dörnberg, die dem Custosamt zustehen und die einst Konr. Funke bebaute, zu Meierrecht verliehen habe. Meinward solle jährlich 2 oder 3 Äcker düngen, von besäeten Äckern 1/3 der Frucht, von einer Wiese, die aus einer Hofstatt gemacht worden sei, zu Michaelis ½ Mark schwerer Pfenn., zur Oblei 2 Hühner Michaelis und 1 Huhn zu Fastnacht, um Ostern 50 Eier jährlich liefern. Er dürfe ohne Wisssen des Custos nichts veräussern noch sich fremder Güter annehmen. Wenn er gegen eine dieser Bestimmungen handle, könne der Custos ihm die Güter nehmen.
Konrad Pleban zu Rangen.
Ausf., Perg., das Siegel fehlt.
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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