Frau Lyse, die Witwe des Ritters Gilbrecht Schönhals, ihr Sohn Johann und ihr Schwager Konrad Schönhals bekennen, daß sie dem Wepeling Johann von Haiger 125 kleiner Goldgulden Dillenburger Währung schuldig sind, wofür er ihr Haus zu Dillenburg und eine Korngülte von 7 Maltern pfandweise besitzt, daß sie ihm jetzt aber statt der Korngülte ihre Leute auf dem Walde versetzt haben mit dem Recht, jährlich von ihnen 6 Mark weniger 2 Schilling Pfennige Herborner Währung zu erheben, mit weiteren Bestimmungen, daß sie dem Johann Sicherheit leisten (werschaff dun) werden vor dem Lehnsherren dieser Leute und anderes mehr.
1352 April 29
Ausfertigung, Pergament, die verletzten Siegel der 3 Aussteller anhängend, die Urkunde war links am Rand zusammengeheftet mit der kleineren vom selben Tag (U 430) mit weißem Bindfaden, anscheinend erst in neuerer Zeit
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Original | Urkunde |
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Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v1528724