Verkauf eines Fruchzinses zu Allendorf [a.d. Landsburg] durch einen dortigen Bewohner an einen Einwohner von Treysa
1494 Februar 6
Datum anno domini 1494, quinta feria post Agathe virginis
Urk. A II Kl. Cappel 1494 Feb. 6
Heinz Rode, wohnhaft zu Allendorf [a.d. Landsburg], und seine Ehefrau Hette Hofmanns bekunden für sich und ihre Erben, daß sie einträchtig Heinz Feddern und seiner Ehefrau Else 1 Malter Fruchtzins, halb Korn und halb Hafer Treysaer Maßes, aus der Besserung an ihrem Haus und Hof zu Allendorf und aus ihrem Gut, das dem Stift Cappel gehört (daß der hern von Cappel ist, auch vnser besserung), für 12 Rhein. fl. Frankfurter W. verkauft haben. Die Ausst. versprechen, den Käufern diie Frucht jaährlich an Michaelis in deren Haus zu Treysa zu liefern und sprechen sie der Kaufsumme ledig und los. Im Säumnisfall steht Feddern das Pfändungsrecht zu. Wiederkauf ist gegen Vorlage der Kaufsumme möglich.
(Um 1525) Aldendorff 1 malder fruxhte vff Michaelis, steht xx gulden. (16.Jh.) Ist halb abgelost. (Inventar 1527) xi (Pfandverschreibungen), dort 'Aldendorff vnter der Landesburg'
---
die Stadt Treysa auf Bitte der Ausst.
Ausf. Perg. - Urspr. anh. Sg. fehlt
---
---
List: Stift Spieskappel (wie Nr.1) S.87
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
---|---|---|---|
Original | Original |
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v1527979