Revers des Friedrich Magnus Graf zu Solms und Herr zu Münzenberg und Sonnewalde bezüglich der Belehnung mit dem Zehnten in Okarben und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Wolfgang [Dietrich von Eusigheim], Abt von Fulda
1557 März 23
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R I b Fulda (Lehenreverse Grafen von Solms)
Friedrich Magnus Graf zu Solms und Herr zu Münzenberg und Sonnewalde (Graff zu Solms, Herr zu Mintzenberg unnd Sonwaldt) bestätigt die Belehnung mit dem Zehnten in Okarben (Acarbenn) [Gem. Karben, Wetteraukrs.], dem Patronatsrecht der Kirche in Krutzen (Krutzenn) [Wüstung, Gem. und Stadt Frankfurt a. M.], 32 Morgen Wiese in Hausen (Hausenn) [Gem. und Stadt Frankfurt a. M.] und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Wolfgang [Dietrich von Eusigheim], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.
Aussteller
Ausfertigung, Pergament, anhängendes Siegel, ab und verloren
Revers bietet kein eigenes Datum, sondern verweist auf dasjenige des Inserts.
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Nutzungsdigitalisat | JPG | ||
Original | Original |
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v1511890