Bestätigung durch Heinrich Aumann des Verkaufs auf Wiederkauf von drei Pfund Heller jährlicher Gült auf ein Burggut auf Schloss Otzberg mit Einlöseklausel
1364 Januar 24
Nach Cristis geburt driczenhundirt iar in dem vier und sechczigisstim iare an sent Thymothei tage
R I b Fulda (Lehenreverse Aumann)
Heinrich Aumann (Ouman) bestätigt den Verkauf auf Wiederkauf von drei Pfund Heller jährlicher Gült auf ein Burggut auf Schloss Otzberg (Otsperg) [Gem. im Lkr. Darmstadt-Dieburg] an Engelhard von Frankenstein und seine Frau Jutta und bekennt, dass er dieses Lehen innerhalb von einem Jahr wieder einlösen muss, andernfalls ist Heinrich [von Kranlucken], Abt von Fulda, berechtigt, dies zu tun. Siegelankündigung.
Aussteller
Ausfertigung, Pergament, anhängendes Siegel
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Nutzungsdigitalisat | JPG | ||
Original | Original |
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v1511844