Belehnung des Reinhard von Dalwigk
1432 Mai 6
Datum a. d. 1432, ipso die beati Johannis ... et ad portam latinam
Mauritz, Abt des freien Stifts Corvey, belehnt mit Zustimmung seines Kapitels Reinhard von Dalwigk (Talwich) Reinhards Sohn und Friedrich von Hertingshausen (Hertingeshusen) mit drei von den von Haldessen und von Stammen erledigten Hufen Land zu Hümme (Humme) und Haldungen samt Zubehör sowie mit dem halben Zehnten zu Herberge (Herberen) vor Naumburg (Nuenborch).
der Abt, sowie Prior Widekind, Propst Dietrich und das Kapitel, die die Belehnung bestätigen, mit dem Kapitelsiegel.
Abschrift des Lehnsbriefs mit daruntergesetzter Ausf. des Reverses, Perg., niederdeutsch. – Anh. Rundsiegel Reinhards v. Dalwigk, beschädigt – Reinhard von Dalwigk (Talwich) und Friedrich von Hertingshausen bekunden, daß sie von Abt Mauritz mit den genannten Stücken belehnt worden sind. – Siegler: Reinhard, zugleich für Friedrich, der kein eigens Siegel hat. – Datum ut supra.
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Original | Original |
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