Anweisung: Nach Einführung des neuen Maß- und Gewichtssystems soll bei der Errichtung von öffentlichen Waage-Anstalten kein Zwang ausgeübt werden. Es soll jeder seine Wolle oder andere Gegenstände dort wiegen lassen, wo er will
Darmstadt, 1818 Mai 30
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Original | Akte | ||
Nutzungsdigitalisat | TIF |
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