Verordnung: Aus einkommenden Bittschriften und Berichten ist zu erkennen, dass die kurfürstlichen Ämter nicht die Befehle sofort weitergeben, sondern liegen lassen. Dadurch entstehen Mehrarbeiten, die unbedingt zu vermeiden sind
Mainz, 1789 Juni 25
Kurmainz
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Original | Akte | ||
Nutzungsdigitalisat | TIF |
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v1502871