Ausschreiben, wie 1. die Dresch-Urkunden abgefasst werden, 2. dass die Drescher kein Stroh oder anderes aus den herrschaftlichen Scheuern tragen und 3. dass die Fron-Urkunden alle Quartale der Gemeinde vorgelesen werden sollen
Nidda, 1697 September 21
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Original | Akte | ||
Nutzungsdigitalisat | TIF |
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v1497390