1511 März 25
Geschehen 1511 auf unserer 1. Frauwen Annunciacionistag
Reversbrief des Conraidt Ulrich über die Belehnung mit der Pastorei zu Neunkirchen durch Junker Hans von Rodenstein. Der Inhaber ist präsenzpflichtig und zu einer Absenz ohne des Lehnsherren Einwilligung nicht berechtigt; er soll die Pastorei bei allen alten Rechten, Freiheiten und Gewohnheiten lassen. Er untersteht dem Offizialat Aschaffenburg, gegen dessen Entscheidungen ihm kein Berufungsrecht zusteht. Gerichtstage sollen 14 Tage vorher angekündigt werden. Falls entschieden wird, dass der Inhaber 'solichen puncten und artikel gemeinlichen oder in sunderheit uberfahren' oder er 'zu obgemeltem ustrag nit köme oder der usspruch in einem mondt nit geschehe, macht und gewalt haben, zu pastory einem andern zu liehen'.
Siegelbitte an Herrn Nicklas Pistoris, Pfarrer der Pfarrkirchen
Original Pergament
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Nutzungsdigitalisat | TIF | ||
Original | Urkunde |
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