1646 Juni 10
Herzöge Christian Ludwig und Georg Wilhelm von Hannover: Vertragliche Bestimmung, dass heimfallende Lehen an wohlverdiente Leute gegeben werden sollen, und dass von eventuell bestehenden Lehensexpektanzen nur die erste berücksichtigt werden soll
Auszug, erstellt durch Georg Wilhelm de Ramdohr
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
---|---|---|---|
Original | Urkunde |
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v14543