1477 Oktober 8
mitwochen nach Francicsci
Hessen-Marburg
Lehenrevers der Brüder Johann und Eckehart von Buseck gen. Brand für die aus besonderer Bewegung und Zuversicht auf Trost, Handhabung und Beschirmung aufgelassenen und zurückempfangenen Mannlehen ihres Teils der Ganerbschaft des Busecker Tals gemäß der inserierten Urkunde des Landgrafen Heinrich III. von Hessen-Marburg: Landgraf Heinrich III. von Hessen-Marburg belehnt die Brüder Johann und Eckehart von Buseck gen. Brand mit den von ihren Eltern ererbten und ihm aufgetragenen Anteilen an der Ganerbschaft Busecker Tal als Mannlehen.
Siegelankündigung der Aussteller.
Pergament, mit zwei angehängten Siegeln, das des Eckehart von Buseck beschädigt.
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Original | Urkunde |
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v14207