1479 September 22
Gegeben duysent vierhundert nuynundsiebentzich, uff mitwochen nehist nach sanct Matheus tagh des heyligen apostulen
Bruder Friedrich, Abt, Prior und Konvent zu Marienstatt, Zisterzienserordens, bekunden, daß sie die Schöffen zu Metternich (Metterich) gebeten haben, eine lateinische Urkunde zu besiegeln, welche die Aussteller zuvor mit dem Siegel des vorgenannten Abts und Konvents sowie des geistlichen Gerichts zu Koblenz besiegeln ließen und die den Kauf einer Gülte von 24 Gulden betrifft, den sie mit Dekan und Kapitel von St. Florin binnen Koblenz abgeschlossen haben. Die Aussteller verpflichten sich, die Schöffen wegen etwaigen Schadens, den diese durch die Besiegelung der Urkunde nehmen sollten, schadlos zu halten.
Siegel des Abts (unser ebtyen) und des Konvents.
Ausfertigung Pergament mit Bruchstücken beider Siegel (1. des spitzovalen Abtssiegels)
Struck, Kloster Marienstatt, Nr. 1227
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Original | Urkunde |
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v1358613