Peter von Dehrn und seine Frau Walpurg verkaufen Herrn Johann von Attendorn, Kustos ('coster') zu Dietkirchen ('Deyt-'), und dessen Erben für eine Geldsumme, die dieser ihnen bezahlt hat, 1 Malter ewiger Korngülte von dem Gut, genannt der Weilmünsterschen Gut, das Hermann Scriber innehat. Dieser soll dem Käufer die Gülte jährlich zwischen dem 15. August und 8. September auf eigene Kosten und Gefahr auf dessen Haus entrichten. Sie haben dem Käufer die Gülte mit Halm und Mund vor Schultheiß und Nachbaren zu Dehrn aufgegeben und geloben, Jahr und Tag Währschaft zu leisten, wie in der Grafschaft Diez rechtsüblich. Falls ihr Bruder Andreas zurückkehrt ('zu lande queme') und den Käufer wegen der Gülte anspricht, so wollen sie den Anspruch abtun und setzen dafür zu Unterpfand das Haus zu Limburg, das ihnen von ihrem Vater zuteil wurde. - Siegel des Junkers Hermann Riicz von Dehrn und Hartrads, Bruders des Ausstellers.
1377 Juni 30
D. 1377, in crastino beatorum Petri et Pauli apostolorum
Ausfertigung, Pergament mit beiden Siegeln: 1. stark versehrt, Durchmesser 2,4 cm, im Siegelfeld ein Dreiecksschild, der drei Schrägfäden zeigt, Umschrift: (..) 'HERMAN(..) VON' (..). 2. Durchmesser 2,3 cm, im Siegelfeld ein Dreiecksschild, der einen Stock mit vier geschwungenen Armen (blätterlosen Baum?) zeigt, Umschrift: + 'S(IGILLVM) HART(..) D(E) DERIN'. - Rückvermerk (14. Jh.): 'Littera Scribers de Derne, de 1 ml. siliginis'. Rückvermerk (18. Jh.) des Limburger Stiftsdekans Corden. - Kopie, Papier (18. Jh.) von Corden ebenda
Struck, St. Lubentiusstift Dietkirchen, Nr. 118
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Mikrofiche | Abzug des Rollfilms nach der Sicherungsverfilmung | ||
Original | Urkunde | ||
Sicherungsfilm | konvertierter Rollfilm (1993) |
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v1351033