1382 Januar 28
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Bürgermeister, Schöffen, Rat und Bürgerschaft der Stadt Fulda schließen zur Regelung der Angelegenheit mit Konrad [von Hanau], Abt von Fulda, mit den Administratoren des Klosters - Johann von Isenburg-Büdingen, Friedrich von Lisberg, Konrad von Waltratshausen, Kustos, Karl von Bibra, Pförtner des Klosters Fulda, Eberhard und Gottschalk von Buchenau, Ritter - einen Vertrag wegen der Steuern. Die Stadt bietet die Zahlung von 5000 kleinen Gulden Fuldaer Währung an. 1000 Gulden werden am kommenden Walpurgistag [1382 Mai 1] fällig, 1000 Gulden am folgenden Martinstag [1382 November 11]. Die restlichen 3000 Gulden werden nach Absprache mit Abt und Konvent am Walpurgistag in drei Jahren [1383 Mai 1] gezahlt. Für die dreijährige Stundung der 3000 Gulden zahlt die Stadt 10 Prozent Zinsen pro Jahr. Mit den Administratoren wird mit Wissen des Dekans Martin und des Konvents vereinbart, dass die Stadt über sieben Jahre, gerechnet vom vergangenen Weihnachtsfest [1381 Dezember 25], als Steuer 700 Pfund Heller, als Stadtsteuer 20 Pfund Heller und als Viehsteuer 80 Pfund Heller, alles in Fuldaer Währung, zahlen soll. Die Zahlung soll zur Hälfte an Walpurgis [Mai 1] und zur Hälfte an Michaelis [September 29] erfolgen. Weitere Steuern werden in den sieben Jahren nicht erhoben. Ebenso müssen sie die vorher vom Abt den Administratoren vorbehaltenen Abgaben und Renten nicht leisten. In den sieben Jahren wird der Stadt Fulda kein Bannwein auferlegt. Die Stadt verpflichtet sich zur Begleichung der aus vergangenen Jahren fälligen Steuerzahlungen. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite)
[Stadt Fulda]
Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel (fehlt)
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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