1361 April 18
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1361 April 18 a
Kaiser Karl [IV.] gestattet Heinrich [von Kranlucken], Abt von Fulda, Erzkanzler und Geheimer Rat der Kaiserin Anna, gegen diejenigen seiner Untertanen vorzugehen, die Besitz und Leute des Abtes oder Klosters entgegen jedes Treueids angreifen. Wer dieser Missetaten überführt wird oder Mitwisser ist, dessen Güter und Lehen soll der Abt einziehen. Abt und Konvent sollen diese Güter dann zu den gleichen Bedingungen als Lehen erhalten, wie sie für andere Reichslehen auch gelten. Siegelankündigung. Ausstellungsort: Nürnberg. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers, Revers)
(Registratum Johannes Budwicensis)
(per dominum cancellarium Nicolaus de Chremsir)
Ausfertigung, Pergament, auf der Rückseite aufgedrücktes Majestätssiegel
StaM, Kopiare Fulda: K 430, f. 179-180
Regest: RI VIII, Nr. 3653; Regest: Urkundenregesten zur Tätigkeit des Hofgerichts 8, Nr. 170
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Nutzungsdigitalisat | JPG | ||
Original | Original |
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v1327379