Revers Philipp Burkhards von Boyneburg bezüglich der Belehnung mit Gütern und der Niedermühle in Waldkappel und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Placidus [von Droste], Abt von Fulda
1678 November 12
... der geben ist in unser statt Fuldt sambstags den zwölfften novembris im sechszehenhundert acht undt siebenzigsten iahre
R I b Fulda (Lehenreverse von Boyneburg)
Philipp Burkhard von Boyneburg genannt von Hohenstein (Honstein) bestätigt für sich und Friedrich, Philipp und weitere namentlich genannte Personen, alle von Boyneburg genannt von Hohenstein, die Belehnung mit Gütern und der Niedermühle in Waldkappel (Kappel) [Gem. im Werra-Meißner-Krs.], den Wüstungen Wolfsthal (Wolffthal), Heigenhausen (Heygenhausen) und Niederfriemen (Niederfreyman) [alle Gem. Waldkappel, Werra-Meißner-Krs.], Gütern in Grandenborn (Nieder Cronenbron) [Gem. Ringgau, Werra-Meißner-Krs.] sowie weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Placidus [von Droste], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.
Jost Heinrich von Boyneburg genannt von Hohenstein
Ausfertigung, Pergament, anhängendes Siegel in Holzkapsel
Revers bietet kein eigenes Datum, sondern verweist auf dasjenige des Inserts.
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Nutzungsdigitalisat | JPG |
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Original | Original |
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Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v1289520