Verordnung: Es besteht die Absicht, durch die allgemeine Einführung des Landkalenders in den neuen Souveränitätsländern unter Ausschluss der ausländischen Kalender die Einnahme der Invalidenkasse zu vermehren. Die von den Feldzügen zurückgekommenen Invaliden können dadurch eine bescheidene Unterstützung erhalten
Darmstadt, 1809 Oktober 11
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Original | Akte | ||
Nutzungsdigitalisat | TIF |
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v1285901