1431 August 10
... anno Domini millesimo quadringentesimo tricesimoprimo ipso die beati Laurencii martiris etcetera
Gottschalk von Buchenau der Jüngere bekundet für sich, seine Ehefrau Anna und seine Erben, dass er Elisabeth (Else) von Rode einen Hof in Großentaft (Grosßin Taffta) im Gericht Haselstein für 70 gute rheinische Gulden verpfändet hat. Das Gericht Haselstein ist Gottschalk von [Johann von Merlau], Abt von Fulda, verpfändet worden. Falls das Kloster Fulda das Gericht Haselstein einlösen sollte, bevor Gottschalk den Hof in Großentaft wieder eingelöst hat, sollen die 70 Gulden mit der Einlösesumme verrechnet werden. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite)
Gottschalk von Buchenau der Jüngere
Ausfertigung, Papier, auf der Vorderseite aufgedrücktes Siegel (abgefallen)
In der Siegelankündigung ist ein aufgedrücktes Siegel auf der Rückseite angekündigt, das aber auf der Vorderseite angebracht wurde.
Vgl. hierzu mit ähnlichem Rechtsinhalt Nr. 840.
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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