1362 September 27
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Der Bürgermeister, die Schöffen, der Rat und die Bürger der Stadt Fulda bekunden für sich und ihre Nachkommen, dass sie mit Heinrich [von Kranlucken], Abt von Fulda, übereingekommen sind, 5000 Pfund Heller Fuldaer Währung an Steuern (sture) zu zahlen. Von dieser Summe wird in den nächsten drei Jahren allerdings die Stadtbede (bete) von Fulda abgezogen; der Rest der 5000 Pfund muss aber an Heinrich bezahlt werden. Dafür verpflichtet sich Heinrich mit Zustimmung des Dekans Dietrich und des Konvents von Fulda, innerhalb dieser drei Jahre keine weiteren Steuern und Abgaben zu erheben. Weitere Einnahmen des Abtes aus anderen Quellen werden nicht ausgeschlossen [?]. Nach Ablauf der drei Jahre verpflichten sich die Aussteller der Urkunde, für die nächsten sieben Jahre dem Abt 700 Pfund Heller Steuer (bete), 20 Pfund Heller Stadtbede (statbete) und 80 Pfund Heller Vogtbede (voitbete) zu zahlen. Die eine Hälfte muss jeweils an Michaelis [September 29], die andere an Walpurgis [Mai 1] gezahlt werden. Innerhalb dieser sieben Jahre muss keine weitere Steuer an den Abt gezahlt werden. Im Zeitraum von zehn Jahren wird Heinrich keinen Bannwein (banwine legin) in Fulda erheben, sondern gesteht den Ausstellern der Urkunde dieses Recht für zehn Jahre zu. Die Aussteller verpflichten sich weiterthin, in den nächsten zehn Jahren ihre bestehenden und zukünftigen Steuerschulden zu begleichen. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite)
[Stadt Fulda]
Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel (fehlt)
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Nutzungsdigitalisat | JPG | ||
Original | Original |
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