1682 Oktober 1
... das im iahr nach Christi unsers lieben Herrn undt Seeligmachers geburth sechszehnhundert achzig zwey in der 5ten römerzinßzahl zue latein indictio genant bey regirung undt herschung des allerdurchleuchtigsten großmächtigsten undt unüberwindtlichsten fürsten undt herrn herrn Leopoldt des nahmens des ersten erwöhlten römischen kaysers zue allen zeiten mehrers des reichs ... unsers allergnädigsten herrns seiner kayserlichen mayestät reiche des römischen im 24ten des hungarischen im 27ten undt des boheimischen im 26ten iahr auff Donnerstag den 1ten monaths Octobris stylo novo nachmittag gegen 1 uhr zue Nider Calbach in der adelichen burgkh in der oberstuben zur rechten handt wan man die schenckenstiegen hinauff kombt gelegen ...
Johann Peter Rabich aus Fulda, apostolisch-kaiserlicher Notar, bekundet, dass er bei den im Folgenden geschilderten Handlungen mit den Zeugen persönlich anwesend gewesen ist, sie gesehen, gehört und protokolliert und das vorliegende Notariatsinstrument eigenhändig ausgefertigt, dieses mit seinem Namen unterschrieben und darauf sein Notarszeichen gedrückt hat. Vor dem Notar und den Zeugen sind die Bevollmächtigten (commissarii) des Placidus [von Droste], Abt von Fulda, der Kammersekretär und Kammerrat Konrad Richter, und der Amtsvogt von Neuhof (Newenhoff), Wilhelm Keckule [?], erschienen. Der Kammerrat hat dem Notar mitgeteilt, dass sich der Abt mit Johann Werner Freiherr von Plittersdorf, kaiserlicher Reichshofrat, wegen des dem Freiherrn von dem Vorgänger des Abtes, Kardinal [Bernhard Gustav], von Baden[-Durlach] geschenkten Lehnguts der von Hutten (huttischen lehenguths) in Niederkalbach und der Kemenate (kemathe) in Fulda mit allem Zubehör in einem Vergleich geeinigt hat. Der Vergleich beinhaltet, dass nicht nur die genannten Güter, sondern auch die vom Freiherrn dazu erworbenen Güter in Brand (Branda), Dietges (Dittges), Melperts, Gersfeld (Gerßfeldt) und anderswo laut der darüber ausgestellten Urkunde beim Abzug des Freiherrn dauerhaft an Abt und Kloster zurückfallen. Der Abt hat die beiden Bevollmächtigten angewiesen, in seinem Namen von den genannten Gütern Besitz zu ergreifen. Die Untertanen haben bereits in Fulda in der Kemenate den Huldigungseid geleistet. Die Bevollmächtigten haben den Notar gebeten, an der Inbesitznahme teilzunehmen, sie zu protokollieren und darüber ein oder mehrere Notariatsinstrumente auszufertigen. Damit der Notar und die Zeugen die Inbesitznahme unparteiisch beobachten und protokollieren, haben die Bevollmächtigen sie von ihren dem Abt geleisteten Eiden und Gelübden entbunden. Der anwesende Hofmeister des Johann Werner von Plittersdorf, Christoph Salomon (Salmon), hat darauf im Namen seines Herrn dem Kammerrat Konrad Richter die Schlüssel übergeben. Der Kammerrat hat anschließend folgende Handlungen vorgenommen: 1. das Burgtor (haußthur) aufgeschlossen; 2. das Tor in die Hand genommen; 3. aus der kleinen Eingangstür (hoffpfortte) einen Holzspan geschnitten; 4. im angrenzenden Garten einen Ast eines Baumes abgeschnitten; 5. ein Rasenstück ausgestochen; 6. in die Küche gegangen und dort Holzscheite in den brennenden Ofen gelegt; bei jeder Handlung hat der Kammerrat erklärt, dass er im Namen des Abtes nicht nur von der Burg in Niederkalbach, sondern auch von den dazugehörenden Gebäuden sowie von allen Gütern im Amt Neuhof, in Brand (Branda), in Dietges, in Melperts, in Gersfeld und in Uttrichshausen, die zuvor der Freiherr von Plittersdorf innegehabt und gekauft hat, mit allen Rechten und Einkünften Besitz ergriffen hat. Gegen die Inbesitznahme hat niemand Einspruch erhoben. Der Kammerrat hat dann Christoph Salomon die Schlüssel wieder zurückgegeben und ihm zugesagt, dass er die Burg, bis der Abt anderweitig entschieden hat, weiterhin bewohnen darf. Handlungsort: Niederkalbach. (siehe Abbildungen: Seite 1, Seite 2 und 3, Rückseite; Siegel: Papiersiegel)
Johann Georg Breler, Barbier
Johann Kaspar Hahn, Gerichtsschreiber
beide aus Neuhof (Newenhoff)
Ausfertigung, Papier, Notarszeichen als aufgedrücktes Papiersiegel
Vgl. Nr. 1974.
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