Verpflichtung des als provisorischen Erheber angestellten Hermann Teuchler zu Altenschlirf sowie die für denselben von Landrat Ortwein geleistete Kaution von 2000 Gulden, dazu geführte Verhandlungen, insbesondere zur Befolgung der Instruktionen
1828-1845
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Original | Akte |
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v1224774