1933-1935
St D. L. 23/33
Bach, Konrad WILHELM
1906-09-16
Offenbach a. M.
katholisch
Offenbach a. M.
Pressestenograph [?]
vorbestraft
eingeliefert am 26. August 1933, entlassen am 26. Februar 1935 nach Gießen Nervenklinik, keine Polizeiaufsicht. Vorherige Verbüßung in Düsseldorf, Butzbach, zul. 1931
Beruf des Vaters: Kaufmann.
Zuchthaus: 1 Jahr 6 Monate
Diebstahl i. R.
Amtsgericht Offenbach a. M.
1933-08-24
Arbeitsbuch, Ärztliches Gutachten wegen Entmündigung des Angeklagten. Beschlüsse des Erbgesundheitsgericht Gießen vom 01. November 1934 und des Erbgesundheitsgericht Darmstadt vom 08. April 1935.
Seit April 1933 wegen Geistesschwäche entmündigt, anormal veranlagt, befand sich wiederholt in Heil- und Pflegeanstalten. Beschwerde der Direktion des Landeszuchthauses Marienschloss gegen Beschluss des Erbgesundheitsgerichts Darmstadt vom 08. April 1935 zurückgewiesen. Darin: Frage des 'moralischen Schwachsinns' bzw. der 'moralischen Entartung'
Porträt-Photo von Bach, Konrad WILHELM
Urteilsüberlieferung: nur Formel. Abschrift der Gründe vorhanden. Verwahrung des Vorsitzenden des Erbgesundheitsgerichts Gießen [Brüdul] gegen die Begründung der Beschwerde (Kritik an Verfahren und Entscheidung)
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Original | Akte |
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v1222728