Vergabe des Gutes zu Schröck nach Landsiedelrecht
1360 Mai 23
Datum a. d. 1360, in vigilia Penthecostes.
Guda, Witwe Albrechts von Schröck (Schrickede), empfängt von der Meisterin, Priorin und dem Konvent zu Hachborn (Hachebuorn) auf ihre Lebenszeit zu Landsiedelrecht das Gut zu Schröck, das ihr Ehemann von dem Kloster gehabt hatte. Sie hat jährlich davon 3 Malter Roggen und 6 Mött Hafer und soviel Gänse und Herbsthühner wie bisher sowie ein Fast-nachtshuhn und ein Besthaupt (durstehobit) nach ihrem Gutdünken (bescheydenheyd) zu geben.
Abschr. Gleichz. (Datum per copiam) Papier
Regest: Schunder Nr. 873
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Original | Original |
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v1184183