Verordnungen:
1764,1766,1774
vom 18. Dez. 1764, wie sich die Beamten in Ansehung der von ihnen ausstellenden gerichtlichen Obligationen gegen die Aktionen subsidiariam schützen sollen
vom 28. April 1766, Formular, wie die Obligationen ausgefertigt werden sollen
vom 8. April 1774, daß die Obligationen nicht mehr an die Fürstl. Rentkammer ad consigillandum eingesendet werden sollen
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Original | Original |
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v1064650