Erteilung einer Genehmigung an die Judenschaft zu Lindheim zur Anlage eines 'Kirchhofs' zu Begräbniszwecken gegen Erbringung eines Verwilligungsgelds von acht Reichstalern, mit der Maßgabe, dass für jedes Begräbnis eines Erwachsenen ein Gulden und eines Kindes ein halber Gulden entrichtet werden soll.
1623
F 23 A Nr. 626/1 Bl. 7v
Abschrift einer Verordnung (Verwilligungsbrief) von 1626 Juni 23
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