Gemeinden an der Dill und Lemp [Aßlar, Werdorf, Berghausen, Ehringshausen, Dillheim, Daubhausen, Katzenfurt, Edingen, Dreisbach, Niederlemp, Kölschhausen, Breitenbach, Bechlingen gegen Wilhelm I. Graf zu Solms [-Greifenstein]
1468, 1615-1624, 1627
Quad. 2a: Vertrag Holzhausen/Daubhausen (1560),
ohne Quad.: Vergleich Ehringshausen/Leun, betr. Himmelberg (1597),
ohne Quad. Leheninvestitur Hessen/Solms (1468),
Quad. 11-14 (= Nr. 3498-3501, 3504): umfangreiche Zeugenverhörsprotokolle (1618)
Anspruch auf Unterlassung aller Eingriffe in die im Eigentum der Kl. stehenden Güter und die Viehtrift der Kl. wie die vorgefallene Inanspruchnahme von verschiedenen gemeindeeigenen Grundstücken der Kl., wie das u.a. vorgenommene Umpflügen von Wiesen, der vom Bekl. geforderte Bau einer Brücke über die Dill,
Anspruch auf Unterlassung der Inhaftierung mehrerer Gemeindemitglieder wegen Rebellion und der Gemeindeschäfer, der Körperverletzung eines Gemeindemitgliedes und der mehrfach vorgenommenen Pfändung von Vieh,
Anspruch auf Schutz der Kl. in ihren althergebrachten Rechten,
Anspruch auf Restitution der Pfänder, bzw. auf Erstattung des Wertes,
Anspruch auf Ersatz der Gerichtskosten
vgl. Nr. 3495, 3497, 3502, 3503, 3505-3516, 3541
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=s90438