Kontrolle über außerordentliche Einnahmen aus Kaufschillingen für Domanial-Grundstücke und -gebäude und Allodifikatlonen (mit Ausnahme der Domanial-Grundrenten) zugunsten des Fonds zur Ergänzung des Großherzoglichen Familieneigentums
1837-1872
Der gemäß Ministerialanordnung vom 16. Januar 1837 bei der Hauptstaatskasse eingerichtete Fonds übernahm die bis dahin der Staatsschuldentilgungskasse zugeflossenen Einnahmen (vgl. oben 26/2-4).
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=s62184