Fürst Karl von Löwenstein-Wertheim-Rosenberg und Graf Ludwig von Erbach-Schönberg ./. Leonhard Hofferbert(h) und Konrad Eckert II zu Rimbach und umgekehrt: widerrechtliche Eigentumsstörung durch die Zuschüttung von Gräben, die durch die Forstverwaltung der Kläger ausgehoben wurden
1840-1851
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