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HStAD Bestand H 16 Serie

Beschreibung

Identifikation (kurz)

Titel

Arbeitsgerichte

Laufzeit

1946-2022

Bestandsdaten

Aufsatz

Durch das Arbeitsgerichtsgesetz vom 23.12.1926 wurden erstmalig Arbeitsgerichte geschaffen. Nach dem Kriege ordnete das Kontrollratsgesetz Nr. 21 vom 30.3.1946 die Wiedererrichtung der Arbeitsgerichte an. Eine bundeseinheitliche Regelung für die gesamte Arbeitsgerichtsbarkeit wurde durch das Arbeitsgerichtsgesetz vom 3.12.1953 erreicht. Aufgrund dieses Gesetzes erfolgte die Errichtung des Bundesarbeitsgerichts mit Sitz in Kassel. Das zuständige Landesarbeitsgericht befindet sich in Frankfurt, das das Berufungsgericht für die Arbeitsgerichte Darmstadt, Gießen und Offenbach ist.

Enthältv.a.

Prozess- und Verwaltungsakten