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HHStAW Bestand ... Serie

Beschreibung

Identifikation (kurz)

Titel

Lokale Zollverwaltung

Bestandsdaten

Geschichte des Bestandsbildners

Das Rheinzollamt Kaub und das Mainzollamt Höchst bestanden als vormals kurpfälzische bzw. kurmainzische Zollstätten nach dem Übergang dieser Gebiete an Nassau 1803 weiter. Über das Zollamt in Höchst findet sich eine Bestimmung in § 46 des Edikts über die Verwaltung der Generaldomänendirektion vom 20./24.1.1816 (Verordnungsblatt S. 91). Das Zollamt in Kaub wurde in Art. 15 der Rheinschiffahrtskonvention vom 18.8.1831 (Verordnungsblatt S. 29) anerkannt.