Unterpräfekturen
1803, 1807-1814
77 a Präfektur des Werradepartements
Die Departements waren in Distrikte gegliedert, an deren Spitze jeweils ein Unterpräfekt stand, außer in den Distrikten, die zugleich Sitz des Präfekten und damit der Hauptverwaltung waren. Die Unterpräfekten waren unselbständig, d.h. sie hatten keine Entscheidungsbefugnis und wirkten im wesentlichen vorbereitend und als Gutachter in Stellvertretung für den Präfekten.
Akten aller Bereiche der inneren Verwaltung
Weidemann, Johannes: Neubau eines Staates. Staats- und verwaltungsrechtliche Untersuchung des Königreichs Westphalen, Leipzig 1936
Almanach Royale de Westphalie, Kassel 1810-1813
Bulletin des Lois du Royaume de Westphalie (Gesetz-Bülletin des Königsreichs Westphalen). Kassel 1808-1813
HADIS-Datenbank
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=s147406