Drucken

HStAD Bestand J 22 Serie

Beschreibung

Identifikation (kurz)

Titel

Postämter

Laufzeit

1863-1994

Siehe

Korrespondierende Archivalien

Siehe auch Behördengeschichte Bestand J 21

Bestandsdaten

Aufsatz

Laut dem Postlehensvertrag vom 31.3.1818 waren das nutzbare Eigentum und die Verwaltung sämtlicher Posten im Großherzogtum Hessen auf den Erblandpostmeister von Hessen-Darmstadt, Fürst Maximilian v. Thurn und Taxis als Thronlehen mit Sitz der Generaldirektion in Regensburg übertragen worden. Seit 1844 stand den Postanstalten in Mainz, Gießen, Worms, Offenbach und Bingen die Bezeichnung 'Postamt' zu. Das Oberpostamt Darmstadt behielt seine amtliche Benennung bei und alle anderen Postanstalten wurden in 'Postexpedition' bzw. bei Unterhaltung eines Poststalls in 'Posthalterei' umbenannt. Seit 1853 richtete Bayern in Starkenburg und Rheinhessen, einige Jahre später auch in Oberhessen Telegraphenstellen ein. Nach dem Friedensvertrag vom 3.9.1866 ging die gesamte Verwaltung des Postwesens im Großherzogtum an die Königlich Preußische Oberpostdirektion in Frankfurt über (siehe Behördengeschichte von J 21 Oberpostdirektion Darmstadt). Verluste 1944: Akten der Reichspostdirektion und einiger Postämter.

Enthält

Akten zu Organisation, Geschäftsbetrieb, Postverkehr und Beförderungsmitteln, Postscheck- und Sparkassenwesen, Postbauwesen, Kassen- und Rechnungswesen sowie Bau- und Personalakten.

Literatur

Max Koehler: Geschichte des Postwesens im Großherzogtum Hessen, in: Archiv für Post und Telegraphie, Berlin, Bd. 8 (1909), S. 256-275.