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HStAM Bestand 274 Serie

Beschreibung

Identifikation (kurz)

Titel

Staatsanwaltschaften

Laufzeit

1867-2009

Bestandsdaten

Aufsatz

Behördengeschichte: Die Staatsanwaltschaften wurden 1867 bei den Kreisgerichten (ab 1879 bei den Landgerichten) als Untersuchungs- und Anklagebehörden in Strafsachen eingerichtet. Die Staatsanwälte müssen zum Richteramt befähigt sein, sind aber nichtrichterliche Beamte. Die Staatsanwaltschaft ist in ihrer amtlichen Tätigkeit von den Gerichten unabhängig. Die staatsanwaltlichen Ermittlungsakten werden gemeinsam mit den eigentlichen Strafprozessakten nicht bei den erkennenden Gerichten (z.B. den Landgerichten), sondern bei den Staatsanwaltschaften aufbewahrt.