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HStAM Bestand 282 Serie

Beschreibung

Identifikation (kurz)

Titel

Sozialgerichte

Laufzeit

1954-2011

Bestandsdaten

Aufsatz

Behördengeschichte: Die Sozialgerichtsbarkeit ist eine besondere Erscheinungsform der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Die nach Auflösung der Oberversicherungsämter durch das Sozialgerichtsgesetz vom 3.9.1953 im Jahr 1954 geschaffenen Gerichte entscheiden in allen Streitigkeiten auf den Gebieten der Sozialversicherung, Arbeitslosenversicherung, Kriegsopferversorgung usw.