Verwaltung der in den königlichen Forsten und Domainen gelegenen Steinbrüche, Ton- und Mergelgruben, sowie die Verpachtung dieser und sonstiger Brüche und Gruben, auch die Erteilung von Konzessionen zum Kalk-, Gips- und Ziegelbrennen, durch die Bergparthin unter Zuziehung der Forstbehörde. Es wurden verwaltet:
1809-1815
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=s118606