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HHStAW Bestand 1 Serie ...

Beschreibung

Identifikation (kurz)

Titel

Elisabetha Catharina Liborius, geb. Hutstein, verwitwete Lentzer, Ehefrau des Knopfmachers Johann Friedrich Liborius, als Intervenienten Dr. iur. Heinrich Jacob Gombel, später Prokurator am RKG, Wetzlar, Göttingen, die Senatoren Wilhelm Werner, Johannes Büßer, Georg Wilhelm Drullmann, Johannes Rübsamen, Johann Jacob Waldschmidt, Johann Jacob Vorwerck, Johann David Winckler, Catharina Elisabetha Kraushold, Philippina Sarse, geb. Holz, Gottfried Sachse, Johann Peter Kraft, Christian Sebastian Lahr als Vormünder der Kinder des Gastwirtes Holz, Wetzlar gegen Bürgermeister und Rat der Stadt Wetzlar

Laufzeit

1755, 1778-1793

Provenienz

(Vor-) Provenienzen

Magistrat zu Wetzlar (1776)

RKG (1778)

Vermerke

Enthält

Quad. 21: Vormundschaftsrechnung (1770-1772),

Quad. 21: Ehevertrag Hutstein gegen Lentzer (1755),

Quad. 29: Teilungsvertrag Geschwister Lentzer (1758),

Quad. 42: Versteigerungserlös- und Kostenrechnung (1780),

Quad. 44: Schuldverzeichnis Liborius (1780),

Quad. 47, 48: Schuldverschreibungen (1780),

Quad. 52-55: Kostenrechnungen (1782),

Quad 64, 73: RKG-Urteile (1783, 1791),

Quad. 74-77: Deserviten- und Auslagenrechnungen (ab 1783),

Quad. 79: Gerichtskostenrechnung

Sachverhalt

Sachverhalt

Anspruch auf Unterlassung der Versteigerung der Immobilien der Kl. zur Bezahlung der Passiva aus der Vormundschaftsverwaltung des Ehemannes der Kl. für das Vermögen des Dr. Gombel in Höhe von 778 Gulden, die die Bekl. verfügt hatten, weil eine Aufrechnung mit einer Forderung des Liborius gegen Witwe Gombel in Höhe von 667 Gulden nicht zugelassen worden war, die Kl. sich aber für Schulden ihres Ehemannes nicht haftbar erklärt hatte, dann Anspruch auf gerichtliche Bestätigung einer Schuldverschreibung in Höhe von 700 Gulden für eine eigene Schuld der Kl. bei der Witwe Ruland über 500 Gulden und der Witwe Bepler über 200 Gulden, verwendet zum Wiederaufbau des brandgeschädigten liboriusschen Hauses, dann nach Versteigerung der liboriusschen Immobilien Anspruch auf Auszahlung des Versteigerungserlöses abzüglich der eigenen Verbindlichkeiten der Kl.,
Anspruch des Interventionskl. Gombel, die Schulden des Liborius aus der Vormundschaftsverwaltung des Vermögens des Gombel zu zahlen, sowie eine Schuldverschreibung auf dessen Vermögen über 2600 Gulden, die Liborius als Sicherheit für ein von ihm selbst beanspruchtes Darlehen des Holz gegeben hatte, herauszugeben,
Anspruch der Senatoren, nur diejenigen unter ihnen oder deren Erben für die durch Vernachlässigung ihrer Pflichten als Obervormünder des Gombel entstandenen Schäden haftbar zu machen, die währen der Vernachlässigung der Pflichten im Amte tätig waren