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HHStAW Bestand 1 Serie ...

Beschreibung

Identifikation (kurz)

Titel

Wilhelm Töpfer, solms-braunfelsischer Rentverwalter, Butzbach, Ernst August Töpfer, cand. iur., für sich und als Vormünder für ihre minderjährigen Brüder Georg Heinrich und Conrad Anthon Töpfer, Maria Magdalena Wiesner, geb. Töpfer, Ehefrau des Johann Heinrich Wiesner, Verwalter des Johanniterordens, Niederweisel, Kinder und Erben des verstorbenen Johann Jeremias Töpfer, solms-braunfelsischer Amtsverweser, Butzbach, dann Carl Töpfer, solms-braunfelsischer Hauptmann, Griedel, Johann Heinrich Wiesner für seine Kinder, Schiffenberg, dann F.C. Reutzelin, G. Wiesner, solms-rödelheimischer Hofkommissar, NN. Wiesner, Regierungssekretär, P. Wiesner, Regierungsadvokat, M.H. Weißgerber, Gießen, Dorn-Assenheim, Butzbach, Griedel gegen nassau-weilburgische Regierung und solms-hohensolmsische Regierung

Laufzeit

1645, 1736-1782

Vermerke

Enthält

Quad. 4-6: Jagdrechtsverleihungen (1645-1649)

Quad. 17, 18, 20: RHR-Bescheide (1725, 1728, 1731)

Quad. 48, 59: Deservitenrechnungen (1735-1777, 1777-1780)

Sachverhalt

Sachverhalt

Anspruch darauf, den Streit um die Niederwildjagdgerechtigkeit in der Niederweiseler Gemarkung nicht vor die bekl. Regierungen, wobei Nassau-Weilburg durch RHR-Beschluß als kaiserliche Kommission zur Regelung des solms-hohensolmsischen Schuldenwesens eingesetzt ist, zu ziehen, da hier das hohensolmsische Schuldenwesen nicht betroffen ist, die Kläger aber vor die Kommission geladen worden waren, Anspruch auf Schutz der Kläger in ihrem Recht der Niederwildjagd in der Niederweiseler Gemarkung, welches im Jahre 1645 der damalige hessen-darmstädtische Amtsverweser zu Cleeberg, Johann Wilhelm Hadermann, für seinen Burgmannshof zu Butzbach durch Georg II. Landgraf von Hessen-Darmstadt erhalten hatte, welches im Jahre 1649 durch Philipp Reinhard II. Graf von Solms-Hohensolms bestätigt worden war und welches nunmehr die Kläger als Inhaber des Burgmannhofes beanspruchen, Anspruch auf Restituierung einer Flinte, die dem verstorbenen Johann Balthasar Töpfer auf der Niederwildjagd durch den Niederweiseler Förster gepfändet worden war, wogegen die Beklagten einwenden, dass die Verleihung der Niederwildjagd durch Georg II. gemäß Art. IV § 33 IPO, durch den Solms-Hohensolms in den Rechtszustand des Jahres 1637 restituiert worden war, gegenstandslos geworden war und die Verleihung durch Philipp Reinhard II. im Jahre 1649 auf Grund der solmsischen Familienvereinigung nur zu Lebzeiten Philipp Reinhards II. Geltung haben konnte und somit nun nicht mehr besteht, vielmehr die Jagdgerechtigkeit durch die kaiserliche Kommission kraft der Verfügungsberechtigung gemäß den RHR-Bescheiden der Jahre 1725 und 1728 im Jahre 1730 an den Amtmann Clotz zu Butzbach verpachtet worden war