Carl Wilhelm Fürst von Nassau-Usingen gegen Friedrich Carl Joseph Erzbischof und Kurfürst von Mainz, kurmainzische Regierung und Beamte zu Königstein
1775-1788
Quad. 4, Lit. A: Notariatsinstrument, darin nassau-saarbrückenscher Lehensbrief (1773) betr. Nürings
Quad. 4, Lit. C: nassau-saarbrückensches Dekret (1773)zur Religionsausübung in Nürings
Quad. 4, Lit. D: nassau-saarbrückensche Vokation (1773) eines evangelisch-lutherischen Pfarrers für Nürings
Quad. 4, Lit. B: Bericht über Entwicklung des evangelisch-lutherischen Religionswesens in Nürings
Quad. 4, Nr. 1: Bestandsbrief (1610) betr. Wiese in Nürings
Quad. 4, Nr. 10: kaiserlicher Befehl (1626) zur Wiedereinführung der 1541 abgeschafften katholischen Religion in Kronberg
Quad. 4, Nr. 20: Auszug aus kronbergischem Kirchenbuch 1650-1671
Keine weitere Störung der nassauischen Territorialherrschaft über das Dorf Nürings bzw. Falkenstein - 1773 als heimgefallenes Lehen, zuletzt derer von Bettendorf, an Kläger gekommen - durch landfriedensbrüchige Überfälle von Seiten der Einwohner des kurmainzischen Königstein und Behinderung des evangelisch-lutherischen Teils der Einwohnerschaft von Falkenstein in ihrer Religionsausübung (gemäß den Bestimmungen des Westfälischen Friedens, in dem der Besitzstand von 1624 als Normaljahr festgelegt wurde, hatte Kläger nach dem Lehensheimfall sowohl die ursprünglich evangelische, seit 1626 ausschließlich katholische Kirche für beide Bekenntnisse zu Gottesdienst und allen anderen kirchlichen Funktionen öffnen wollen), Rückgabe der bei diesen Überfällen abgenommenen und Ersatz der zerstörten Gegenstände (Handwerkszeug, Altartisch, Jagdflinten, Kleidung), Zahlung von Schmerzensgeld für die etlichen Falkensteiner Einwohnern zugefügten Verletzungen
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=s102436