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HHStAW Bestand 1 Serie ...

Beschreibung

Identifikation (kurz)

Titel

Gemeinde Weilmünster gegen Albrecht Graf von Nassau-Weilburg

Laufzeit

1563-1592

Vermerke

Enthält

Quad. 34 (= Nr. 2061), Quad. 39 (= Nr. 2060): Kommissionsakten (Zeugenverhöre) (Quad. 34, 1567; Quad. 39, 1565)

Darin auch

Fallfremde Produkte RKG-Prozeß Markgraf von Brandenburg gegen Metzler und Franz von Borcken (1562)

Sachverhalt

Sachverhalt

Anspruch auf Unterlassung aller Störungen der Kläger im Genuß der in ihrem Eigentum stehenden Wälder, Gewässer, Weiden, Äcker und Weinberge sowie auf Schutz der Kläger gegen die Bedrohungen des bekl. Grafen, wie sie vorgefallen waren, weil der Beklagte, nach Einlassung der Kläger, den im Eigentum der Kläger stehenden Wald 'Bullenberg' schenkweise übereignet hatte, nach eigener Einlassung des Beklagten, der bereits andere an den 'Bullenberg' angrenzende Wälder als Eigentum innehatte, den 'Bullenberg' gegen seine eigenen Wälder 'Philippstein' und 'Blassenstein' tauschen wollte, dann der Beklagte die Kläger gebeten hatte, den Weidegang am 'Bullenberg' gegen Stellung geeigneten Ersatzes einzustellen, was beides von den Klägern verweigert worden war, woraufhin der Beklagte ein Weideverbot für den 'Bullenberg' erlassen hatte, auf Grund dessen es zum offenen Streit gekommen war, wobei sich der Beklagte landfriedensbrecherischer Mittel bedient hatte, Anspruch auf Entlassung der Weilmünster Einwohner Claus Weyner und Möbes Henge aus der Haft zu Weilburg, in die sie anläßlich der Zustellung des Bescheides der Kläger, den Begehren des Beklagten nicht nachkommen zu wollen, genommen worden waren, Anspruch auf Aufhebung des Weideverbotes, Anspruch auf Ersatz der Kosten und Schäden, Anspruch auf Bestrafung des Beklagten wegen dessen Verstößen gegen den Ewigen Landfrieden (unvollständig)