Aufwertungsstellen
1924 - 1937
Siehe auch G 28 A
Die Akten sind 1994 in das Staatsarchiv übernommen worden.
Mit dem Reichsgesetz über die Aufwertung von Hypotheken und anderen Ansprüchen vom 16.7.1925 und der Verordnung über die Einrichtung und das Verfahren der Aufwertungsstellen vom 21.7.1925 sollte in Ablösung der dritten Steuernotverordnung die im Zuge der Inflation abgewertete Geldschuld unter Berücksichtigung der Kaufkraft des Geldes zur Zeit der Entstehung der Geldschuld auf dem Wege einer nachträglichen Erhöhung des Nennbetrages ausgeglichen werden. Zur Durchführung dieses Aufwertungsverfahrens wurden auch im Volksstaat Hessen ab 1925 Aufwertungsstellen bei den Amtsgerichten eingerichtet. Zuständig für das Aufwertungsverfahren war das Amtsgericht, bei dem der Schuldner seinen allgemeinen Gerichtsstand hatte.
Der Bestand umfasst Akten der Gerichte Altenstadt, Bad Nauheim, Beerfelden, Büdingen, Butzbach, Darmstadt, Dieburg, Fürth, Gernsheim, Groß-Gerau, Michelstadt, Schotten und Ulrichstein.
Vorläufige Word-Datei
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Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=b97