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HStAM Bestand 330 Homberg

Beschreibung

Serie

Bezeichnung

Stadtarchive

Identifikation (kurz)

Titel

Stadt Homberg/Efze (Schwalm-Eder-Kreis)

Laufzeit

16.-20. Jh. [1528-1989]

Siehe

Korrespondierende Archivalien

7 Urkunden (16.-17. Jh.) der Stadt werden in Bestand Urk. 86 verwahrt.

Bestandsdaten

Bestandsgeschichte

In den Jahren 1892 (Acc. 1892/18) und 1960 (Acc. 1960/12) wurden die archivwürdigen Urkunden, Amtsbücher und Akten von der Stadt Homberg dem Staatsarchiv in Marburg übergeben. Aus lagerungstechnischen Gründen wurden die Urkunden von den übrigen Archivalien getrennt und als Bestand X I Urkunden der Stadt Homberg, jetzt in Bestand Urk. 86, aufgestellt.
Die Amtsbücher der Stadt und die Akten des Oberzunftamtes wurden 1960 durch den 5. wissenschaftlichen Lehrgang der Archivschule unter Leitung des damaligen Archivassessors Dr. Franz verzeichnet. Der Bestand des Oberzunftamtes wurde nach den vorarchivischen Signaturen geordnet. Die fehlenden Registraturteile (z.B. A Nr. 1-23) müssen als verloren angesehen werden.
Das Findmittel zu den Amtsbüchern und das Behördenfindbuch zu den neueren Akten der Stadtverwaltung wurden 2004 von Herrn Sieburg überarbeitet und das Repertorium 2009 sowie das zum Bestand des Oberzunftamtes 2010 im Rahmen eines Projektes der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) in die Archivdatenbank HADIS retrokonvertiert. Das Heimatkundliche Archiv Homberg GbR erschloss von 2013 bis 2016 die unverzeichneten Teile des Stadtarchivs.
Weitere Akzessionen: Acc. 2016/92 (Geschenk aus Privatbesitz)

Nach Aufhebung des Depositalvertrages im Jahr 2008 gilt für die Benutzung das Hessische Archivgesetz.

Geschichte des Bestandsbildners

Historische Kreiszugehörigkeit: 30.8.1821: Krs. Homberg; 31.10.1848: Bezirk Fritzlar; 7.7.1851: Krs. Homberg; 1.10.1932: Krs. Fritzlar-Homberg

Gemeindeteile: Allmuthshausen mit Rückersfeld, Berge, Caßdorf, Dickershausen, Holzhausen, Hombergshausen, Hülsa (Vereinigung von Niederhülsa und Oberhülsa mit Wirkung vom 15.9.1960), Lembach (Neubildung aus Teilen von Roppershain mit Wirkung vom 1.1.1935), Lützelwig, Mardorf, Mörshausen, Mühlhausen, Relbehausen, Rodemann, Roppershain, Sondheim, Steindorf, Waßmuthshausen, Welferode, Wernswig

Armenkommission
1828 wurde die Homberger Armenkommission zur Unterstützung von Arbeitsunfähigen, Arbeitslosen und gering verdienenden Mitbürgern gegründet. Mitglieder waren der Kreisrat (seit 1835 Landrat) als Vorsitzender sowie die beiden ev. Pfarrer, der Bürgermeister, der Hospitalprovisor und der Kirchenkastenprovisor und 14 von der Kommission bestellte Armenväter. Die Mittel wurden aus Überschüssen und Beiträgen des Hospitals und der milden Stiftungen, Kirchopfern und privaten Beiträgen der Bürgerschaft gewonnen. 1848 führte die Niederlegung des Vorsitzes durch den Landrat zur Annahme einer neuen Armenpflegeordnung; den Vorsitz der nunmehr eingerichteten Armenpflege-Kommission führte der Metropolitan; weitere Mitglieder waren der 2. Pfarrer, der Bürgermeister, der Stadtschreiber, die beiden Provisoren und 10 Armenpfleger für die 10 neugebildeten Armenbezirke, wobei je 2 Pfleger vom Stadtrat, vom ständigen und außerordentlichen Bürgerausschuß und vom Presbyterium, 2 aus der Bürgerschaft von der Kommission ernannt wurden. Die Rechnungsführung oblag den Provisoren. Die Armenpflege-Kommission bestand bis 1871, wurde dann durch eine Armen-Deputation ersetzt, deren Vorsitz der Bürgermeister führte; Mitglieder der Deputation waren außer ihm die beiden Pfarrer (in den 80er Jahren dann nur noch der 1. Pfarrer), 2 Stadtratsmitglieder und die 10 Armenpfleger. Die Deputation bestand noch 1911 in dieser Form. Ihr unterstanden neben der allgemeinen Armenfürsorge besondere Anstalten wie die Spinnerei der Armenanstalt, die zeitweilig errichtete Arbeits- und Speiseanstalt etc.

Oberzunftamt
Schon vor der napoleonischen Zeit hatte der Justizbeamte als Oberzunftmeister die Zunftgerichtsbarkeit geübt. Nach 1815 verfügte die kurhessische Zunftordnung vom 5.3.1816 in den §§ 195ff. die Errichtung von Oberzunftämtern bzw. Oberzunftmeisterämtern (Slg. von Gesetzen für die kurhess. Staaten 1816, S. 38ff.). Dem Oberzunftamt oblag die allgemeine Aufsicht über die Zünfte gemäss der Zunftordnung, die Abhörung der Zunftrechnungen, die Verwahrung der Zunftsiegel und vor allem die Untersuchung und Entscheidung von Zunftangelegenheiten (Zunftgerichtsbarkeit). Als Oberzunftmeister fungierte in den Landstädten der Justizbeamte mit Hinzuziehung des Bürgermeisters (wobei dem Beamten 2/3, dem Bürgermeister 1/3 der Gebühren zustand). Die Verordnung über die Umbildung der hess. Staatsverwaltung vom 29.6.1821 ließ an die Stelle des Justizbeamten den Kreisrat (bzw. Landrat) treten, dem weiterhin der Bürgermeister zugeordnet blieb (beide als Mitglieder der Polizeikommission!) (Gesetzslg. 1821/XII, S. 51f., §§ 88, 10 und 92). Im Zuge der revolutionären Verwaltungsneuordnung d.J. 1848 wurde durch das Gesetz über die Polizeiverwaltung vom 29.10.1848 die Tätigkeit der Oberzunftämter so neugeregelt, dass die gerichtlichen Funktionen der Justizbeamte mit Hinzuziehung des Bürgermeisters, die Verwaltungsfunktionen der Bürgermeister mit Hinzuziehung des Justizbeamten wahrnahm (Gesetzslg. 1848/XXVII, S. 140, § 5). Die Sekretariatsgeschäfte führte zunächst der Kreissekretär, später der Stadtschreiber. Die Zunftämter überdauerten in dieser Form den Übergang Kurhessens an Preußen, wurden dann aber auf Grund der Gewerbeordnung für den Norddeutschen Bund vom 21.6.1869 mit Ausführungsanweisung vom 4.9.1869 (Min.Blatt für die ges.inn.Verw. Jg. 30/1869, S. 207, Abs. 21) aufgehoben.

Schulvorstand
Zur Beaufsichtigung des städt. Schulwesens, vor allem in wirtschaftlichen Dingen (Schulgelderhebung, Rechnungsabhörung etc.) wurde in Homberg 1819 zunächst eine Schulkommission unter Vorsitz der Schulvorsteher gebildet, die einige Jahre bestand. 1825 folgte die Einrichtung eines Stadtschulvorstandes, dem die Leitung und Aufsicht über das gesamte städtische Schulwesen sowohl in wirtschaftlichen wie in eigentlich schulischen Fragen (Personalien, Unterricht etc.) oblag. Den Vorsitz des Schulvorstands führte der Kreisrat (seit 1835 Landrat); weitere Mitglieder waren die beiden ev. Pfarrer (zugleich Schulinspektoren), der Bürgermeister, ein Stadtratsmitglied und der Kirchenkastenprovisor (an dessen Stelle 1843ff. der Hospitalprovisor). Nach Verlegung des Schullehrerseminars von Kassel nach Homberg wurde 1836 (Erlaß vom 28.5.) der Seminardirektor zum Mitglied des Schulvorstands und zum eigentlichen Leiter der städtischen Schulen (mit Ausnahme von Rektorklasse und Lateinschule) bestellt. Der Stadtschulvorstand blieb in der nunmehrigen Zusammensetzung - an die Stelle des Landrats trat in den Jahren 1849-51 der Verwaltungsbeamte - bis 1873 bestehen (lediglich der Hospitalsprovisor schied 1870 aus). Sekretär des Schulvorstands war der Stadtschreiber, Rechnungsführer der Stadtkämmerer. 1873 wurde die Freischule dem Provinzialschulkollegium unterstellt und gleichzeitig (Erlaß vom 22.4.) ein neuer Schulvorstand gebildet, der nunmehr bestand aus dem Seminardirektor als Vorsitzenden, dem Bürgermeister, einem Stadtratsmitglied und dem Metropolitan (der allerdings erst seit 1876 wieder am Schulvorstand teilnahm). Der völligen Trennung der Stadtschulen vom Lehrerseminar 1880 folgte 1881 (Erlaß vom 16.4.) die Auflösung des bisherigen Schulvorstandes. Zugleich wurde für die Verwaltung der städtischen Schulen eine Stadtschuldeputation eingerichtet, der, nunmehr unter Vorsitz des Bürgermeisters, der Metropolitan (als Stadtschulinspizient), ein Stadtratsmitglied und der Vorsteher des Bürgerausschusses angehörten. 1886 wurde die Erweiterung der Deputation durch ein weiteres schulkundiges Mitglied der Bürgerschaft verfügt, wobei jeweils ein Lehrer gewählt wurde. Neben den ev. Metropolitan trat nach 1900 als weiteres Mitglied der kath. Geistliche.

Handwerksschule und gewerbliche Fortbildungsschule
Die Zunftordnung vom 5.3.1816 (Slg. v. Gesetzen etc. für die kurhess. Staaten 1816, S. 9ff.) sah in ihren §§ 51ff. die Gründung von Handwerksschulen zur Fortbildung der Handwerkslehrlinge in genannten Städten (Kassel etc.) 'und anderen Städten, deren Zünfte eine solche Anstalt wünschen und befördern' vor. Die Leitung der Schulen sollte jeweils ein Vorsteheramt wahrnehmen, dem die Oberzunftmeister, ausgewählte Handwerksmeister, ein Baumeister und ein Prediger oder Lehrer angehören sollten. Der Unterhalt der Schule war aus den der Handwerksschulkasse zufließenden Zunftgebühren und -bußgeldern sowie aus Schulgeldern der Lehrlinge zu bestreiten.
Die Homberger Handwerksschule wurde erst 1832 (nach längerer Vorbereitung) gegründet. Das Vorsteheramt bildeten der Landrat und der Bürgermeister (als Oberzunftmeister), der Metropolitan (zeitweilig auch beide Pfarrer) und 2 Handwerksmeister, dazu 1845/46 der Landbaumeister. Nach 1848/49 gehörten dem Vorstand die Oberzunftmeister (jetzt Justizbeamter und Bürgermeister), die beiden Pfarrer und 2 Handwerksmeister, seit 1860 erneut auch der Landbaumeister an. Kassierer der Schule war der Stadtkämmerer, Sekretär der Stadtschreiber (seit der Wahl Stadtschr. Winters zum Bürgermeister 1853 ebenfalls der Stadtkämmerer!). Nach Aufhebung der Oberzunftämter durch die Gewerbeordnung des Norddeutschen Bundes von 1869 bildeten Bürgermeister, beide Pfarrer, Landbaumeister (später Kreisbaumeister) und 2 Handwerksmeister das Vorsteheramt.
1874 wurde angesichts der neuen Lage im gewerblichen Leben die Umwandlung der Handwerksschule in eine städtische Gewerbliche Fortbildungsschule (nach dem Muster der Frankfurter Fortbildungsschule) beschlossen; sie konnte jedoch erst zum 1. Oktober 1877 durchgeführt werden. Den Vorstand der in ihrem Bereich gegenüber der Vorläuferin erweiterten Gewerblichen Fortbildungsschule bildeten der Bürgermeister (als Vorsitzender), der Metropolitan, der Kreisbaumeister (seit 1882 Kreisbauinspektor) und 2 (später 3) Gewerbetreibende. Die Gewerbliche Fortbildungsschule hat in dieser Form, soweit feststellbar, wenigstens bis zum 1. Weltkrieg bestand.

Enthält

Amtsbücher der Stadt Homberg:
Protokolle; Kataster und Grundbücher; Rechnungen

Akten der Stadt Homberg und der ehemals selbständigen, seit 1971 eingemeindeten Stadtteile:
Staatsverfassung und Hoheitswesen; Stadtverwaltung; Liegenschafts-, Finanz- und Steuerverwaltung; Gerichts- und Prozeßwesen; Polizei; Kirchen und Schulen; Kultur- und Heimatpflege; Fürsorge und Gesundheitswesen; Bauwesen; Landwirtschaft und Forsten; Handel, Gewerbe und Verkehr; Militär- und Kriegswesen. Die Masse der Akten scheint einer unkontrollierten Aktenvernichtung unmittelbar nach 1945 zum Opfer gefallen zu sein.

Armenkommission:
Schriftgut vor allem aus dem Zeitraum zwischen ca. 1820 und 1900: Armenwesen im allgemeinen; Errichtung besonderer Anstalten in Bezug auf die Armenpflege; Armenfond, Erhebungen; Unterhaltung elternloser und verwahrloster Kinder; Armenkasse und Rechungswesen; Beschlußprotokolle der Armenkommission

Oberzunftamt:
Schriftgut vornehmlich aus der Zeit zwischen 1816 und 1868: Allgemeine Oberzunftamts- und Zunftangelegenheiten, Handwerksschulsachen; Bäcker-Zunft; Küfer- und Wagner-Zunft; Leineweber-Zunft; Gewandschneider-Zunft und Kaufmannsgilde, Krämer-Zunft; Metzger-Zunft; Schlosser- und Schmiede-Zunft; Schreiner- und Glaser-Zunft; Schuhmacher- und Lohgerber-Zunft; Tuchmacher- und Töpfer-Zunft

Schulvorstand:
Schulwesen im Allgemeinen; Anstellung und Entlassung der Lehrer; Einteilung und Erhebung der Schulgelder, Schulfonds; Besoldung der Lehrer und Hinterbliebenenfürsorge; Belohnung und Unterstützung der Lehrer; Schulvisitationen und Unterrichtssachen; Anschaffung der für die Schulen notwendigen Lehrapparate und Inventarstücke; Beschwerde von Lehrern gegen dieselben; Schulbauten und Reparaturen

Vorsteheramt der Handwerksschule und Vorstand der gewerblichen Fortbildungsschule:
Allgemeine Angelegenheiten; Grundetat und Zuschüsse aus der allgemeinen Handwerksschulkasse; Kassenwesen; Ordnungsregister; Verfügungen der Oberbehörden

Findmittel

Arcinsys-Datenbank

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang

132,91 MM

Referent

Herr Brendel

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen

Letzte Aktualisierung: 16.2.2018