Regierungspräsident Kassel: Luftbildaufnahmen
(1930,1935,1957,1960)1964-1990
In der Bundesrepublik Deutschland galt bis 1990 eine Genehmigungspflicht für Luftbildaufnahmen. Diese lag beim zuständigen Regierungspräsidenten. Nach Art. 37 des 3. Rechtsbereinigungsgesetzes vom 28. Juni 1990 ist diese Genehmigungspflicht für Luftbildaufnahmen entfallen. Die beim Regierungspräsidenten in Kassel angefallenen, noch vorhandenen Belegexemplare der Luftbildaufnahmen wurden Anfang 1991 an das Staatsarchiv Marburg abgegeben (Acc. 1991/1).
Belegexemplare genehmigungspflichtiger Luftbildaufnahmen
Arcinsys-Datenbank
chronologisch geführtes Luftbildregister (im Bestand unter den Stücksignaturwn A 2 - A 10 erschlossen)
ca. 12.000 Einzelaufnahmen
Urheberrecht beachten!
Letzte Aktualisierung: 15.12.2020
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=b7518