Kurhessische Landesvermessungskommission
1821-1825
Weitere Akten zur Landesvermessung in den Beständen 6 a, 11, 12 und 41 (Stichworte "Generalstab", "Vermessung" und "Landesvermessung")
Da eine genaue Vermessung des Staatsgebietes für militärische Bedürfnisse und auch für die Steuer-, Forst- und Straßenbauverwaltung von Bedeutung ist, wurde bei der Neuorganisation der kurhessischen Verwaltung eine allgemeine Landesvermessung in Angriff genommen. Durch Reskript des Kurfürsten vom 30.10.1821 wurde eine spezielle Landesvermessungskommission gegründet, an deren Spitze der Chef des Generalstabes stand; Mitglieder waren zwei Offiziere, der Direktor des Trigonometrischen Büros und der Direktor der Plankammer. Die Arbeiten der Kommission führten zu der Festlegung eines Teiles der Haupttriangulierung für Kurhessen ohne Schaumburg sowie zur Detailaufnahme der Herrschaft Schmalkalden. Die Kommission musste ihre Tätigkeit schon 1824 wegen Geldmangels wieder einstellen.
Die Vermessungen wurden im Jahr 1835 durch eine neubegründete Landesvermessungskommission, die dem Finanzministerium unterstellt war, wieder aufgenommen. Die Haupttriangulation wurde 1838 beendet und danach durch den Generalstab die Detailaufnahme des kurhessischen Staatsgebietes fortgesetzt und bis 1861 in verschiedenen großen Kartenwerken beendet.
Organisation, Revision der Rechnungen
'Zur Landesvermessung in Kurhessen im 19. Jh.' (Konzept), in: Bestand M 73 Nachlass Dülfer, Nr. 25
Arcinsys-Datenbank
0,08 MM
Letzte Aktualisierung: 23.03.2021
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=b747